Im Gegensatz zu planbaren Einsätzen von Gasmessgeräten in der Industrie, ist der Notfalleinsatz unvorhersehbar und zeitkritisch. Dabei bleibt in der Praxis keine Zeit für den geforderten Anzeigetest mit der Aufgabe von Prüfgas vor dem Einsatz. Die Projektgruppe „Mess- und Warngeräte für gefährliche Gaskonzentrationen“ des Sachgebietes „Explosionsschutz“ hat in Abstimmung mit dem Sachgebiet „Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen“ der DGUV daher eine geänderte Vorgehensweise festgelegt.
Weitere Informationen finden Sie in dem Infoblatt Nr. 05 des Sachgebietes „Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen“