Zum 1. Oktober 2014 ist die Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1), in Kraft getreten.
Informationsbedarf, insbesondere bei Freiwilligen Feuerwehren hat die Formulierung in § 2 dieser Vorschrift ausgelöst: „[…] Die in staatlichem Recht bestimmten Maßnahmen gelten auch zum Schutz von Versicherten, die keine Beschäftigten sind. […]“ . Mehr dazu hier.