Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1)

Zum 1. Oktober 2014 ist die Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1), in Kraft getreten.
Informationsbedarf, insbesondere bei Freiwilligen Feuerwehren hat die Formulierung in § 2 dieser Vorschrift ausgelöst: „[…] Die in staatlichem Recht bestimmten Maßnahmen gelten auch zum Schutz von Versicherten, die keine Beschäftigten sind. […]“ . Mehr dazu hier.

Quelle: Kommunale Unfallversicherung Bayern

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